ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ROSENSTEINER GMBH

(Stand 10.2021)

Geltungsbereich:

Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Rosensteiner GmbH (im folgenden „Rosensteiner“ genannt) und natürlichen und juristischen Personen (im folgenden „Kunde“ genannt) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- und Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gilt unsere, dem Kunden bekannte aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.rosensteiner.at).

Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.

Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbarer Form vereinbart werden.

Angebote, Vertragsabschluss:

Unsere Angebote sind maximal 30 Tage gültig.

Angaben über Preise, Leistungen, Produkte und Lieferzeiten, die in Katalogen, Preisblättern, Preislisten, Broschüren, Firmeninformationsmaterial, Flyer, Prospekten, Anzeigen in Medien, auf Messen, Websiten und anderen Medien angeführt sind, sind unverbindlich. Irrtümer sind vorbehalten.

Kostenvoranschläge sind unverbindlich und ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesem AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

Mit der Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung ist der Vertrag für den Kunden ohne Vorbehalt bindend. Bei Stornierung des Auftrages durch den Kunden ist Rosensteiner berechtigt, bis zu 25% Stornogebühr vom Kaufpreis zu verrechnen. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche sind vorbehalten.

Preise, Zahlungen:

Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreise zu verstehen.

Für vom Kunden angeordneten Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer und ab Lager (EXW) zu verstehen. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten, sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

Die Zahlungsbedingungen betragen grundsätzlich 8 Tage netto ab Rechnungseingang, außer es wird mit dem Kunden ausschließlich schriftlich etwas anderes vereinbart. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung anerkannt.

Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.

Weder Gewährleistungsansprüche, nachzuliefernde Ausrüstungs- bzw. Ersatzteile oder Gegenforderungen, welcher Art auch immer, berechtigen den Kunden die Zahlungen zurückzuhalten.

Wenn zwischen dem Kunden und Rosensteiner andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden und diese nicht eigehalten werden, räumt sich Rosenteiner das Recht ein, den gesamten offenen Kaufpreis sofort fällig zu stellen.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u. a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

Bei Zahlungsverzug werden dem Kunden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet.

Jegliche durch den Zahlungsverzug entstanden Kosten und Aufwendungen (Mahnungen, Lagerkosten, Inkassoversuche, gerichtliche- außergerichtliche Kosten, Rechtsanwaltskosten, etc.) für die Firma Rosensteiner sind dem Unternehmen vom Kunden zu ersetzen.

Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner gemäß § 458 UGB verschuldensunabhängig verpflichtet, als Entschädigung für unsererseits entstandene Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von EUR 40,- zu entrichten. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der Vertragspartner darüber hinaus, die und dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen.

Sollten sich die Lohnkosten auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder auf Grund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten (wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc.) verändern, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.

Leistungsausführung:

Basis der Leistungsausführung sind jegliche verfügbaren technischen Unterlagen von Rosensteiner. Skizzen, Entwürfe, Abbildungen zu Sonderkonstruktionen werden von der Firma Rosensteiner zur Freigabe vor Auftragserfüllung an den Kunden geschickt.

Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.

Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist zum einen angemessenen Zeitraum.

Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.

Liefer- und Leistungsfristen:

Alle Angaben hinsichtlich Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich. Dem Kunden entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz bei etwaiger Überschreitung der Lieferzeiten oder Nichtlieferungen. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Änderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer- und Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.

Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt (auch Pandemie / Epidemie), Streik, nicht vorhersehbaren und von uns nicht verschuldeten Verzögerungen unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertag unzumutbar machen.

Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

Wird die Abholung der Geräte seitens des Kunden organisiert, ist aus platztechnischen Gründen erforderlich, die Geräte innerhalb von 5 Werktagen nach der Abholverständigung abzuholen. Die Geräte werden 1 Woche nach Meldung der Versandbereitschaft fakturiert und wir behalten uns auch vor, ab diesem Zeitpunkt die Geräte zu den angegebenen Frachtsätzen, ohne weitere Rückfragen, zustellen zu lassen.

Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns, steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rückstritts zu erfolgen.

Gefahrenübertragung:

Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an einen Verbraucher gilt § 7B KSCHG.

Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteuer übergeben.

Die Lieferkosten und das Risiko des Transportes trägt unser Vertragspartner.

Der unternehmerische Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.

Annahmeverzug:

Gerät der Kunde länger als 14 Tage in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte, Teile und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.

Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von 50 Euro zusteht.

Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.

Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

Eigentumsvorbehalt:

Die von uns versandte, gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum von Rosensteiner.

Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.

Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.

Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten dürfen.

Die mit der Rücknahme verbundenen Transport- und Lagerkosten, sowie das betreffende Risiko gehen zu Lasten des Kunden.

Der Kunde hat uns vor der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.

In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich schriftlich erklärt wird.

Die zurückgenommenen Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten.

Schutzrechte Dritter:

Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.

Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.

Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.

Für Liefergegenstände, welche wir nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefergegenstände auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.

Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.

Unser geistiges Eigentum:

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.

Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

Wurden von uns im Rahmen von Vertragsanbahnung, -Abschluss und –Abwicklung dem Kunden Gegenstände ausgehändigt, welche nicht im Rahmen der Leistungsausführung geschuldet wurden (zB Leihgeräte, Vorführgeräte aber auch Farbmuster, Beschläge, Beleuchtungskörper, etc), sind diese binnen 14 Tagen an uns zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht fristgerecht nach, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25% des Wertes der ausgehändigten Gegenstände ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unabhängig.

Gewährleistung:

Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Funktion und die Qualität der Geräte. Für Abnutzungserscheinungen wird keine Gewährleistung übernommen.

Die gesetzliche Gewährleistung auf unsere Geräte beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Tag der Übergabe.

Für Verschleißteile wie Fußgurte, Bauchgurte, Seile, Verschleißschienen, Gummimatten,… bestehen auf Grund von Abnutzungserscheinungen keine Gewährleistungsansprüche.

Berücksichtigt werden alle Gewährleistungsansprüche, die innerhalb der Gewährleistungsfrist beim Händler oder im Werk, Hermesstraße 2b, A-4595 Waldneukirchen eingehen. Zeigen sich innerhalb der Gewährleistungsfrist Fehler im Material oder in der Verarbeitung, so sind die Gewährleistungsansprüche unverzüglich beim Händler oder Hersteller geltend zu machen.

Voraussetzung für jegliche Gewährleistungs- und sonstigen Ansprüche ist die ordnungsgemäße Übergabe des Gerätes durch den Händler an den Endkunden. Der Händler hat sich und den Endkunden mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der betreffenden Bedienungsanleitung vertraut zu machen. Der Händler hat dies durch die Einsendung der „Übergabeerklärung“ (https://rosensteiner.at/fileadmin/Resources/Public/UEbergabeerklaerung_Onlineformular.pdf) an Rosensteiner binnen 4 Wochen nach erfolgter Übergabe nachgewiesen wird.

Das fehlerhafte Gerät oder der fehlerhafte Teil muss dem Händler gezeigt werden. Eine anschließende Reparatur oder ein Austausch darf erst nach Absprache mit der Fa. Rosensteiner erfolgen. Aufwendungen ohne ausdrückliche Zustimmung werden vom Hersteller nicht übernommen. Fehlerhafte Teile sind je nach Absprache beim Händler aufzubewahren oder an die Fa. Rosensteiner zu schicken: Das Gerät ist vom Kunden frachtfrei zum Händler zu bringen.

Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

Gewährleistungsansprüche können nicht berücksichtigt werden, wenn das Gerät durch unsachgemäße Behandlung, Überbeanspruchung oder Einfluss höherer Gewalt beschädigt oder zerstört wird. Achtung: Gewährleistungsansprüche entfallen auch bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Überlastung, Anbau an zu große Trägerfahrzeuge oder nicht vorgenommene Wartung und Pflege entstehen!

Gewährleistungsansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät gleichzeitig der Kaufvertrag, Rechnung oder Lieferschein und die Gerätenummer vorgelegt werden.

Die Gewährleistung wird in der Form geleistet, dass das Gerät repariert oder gegen ein funktionstüchtiges gleichwertiges ausgetauscht wird.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schäden und Verlust, gleich welcher Art, die durch den Gebrauch der Geräte entstehen, sind ausgeschlossen.

Soweit gemäß dieser Gewährleistung von uns aus ein Umtausch erfolgt, sind Gewährleistungsansprüche gegen den Händler als Verkäufer ausgeschlossen.

Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.

Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Gerät zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegten Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u. ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.

Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der Kunde.

Haftung:

Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeiten, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

Diese Beschränkungen gelten auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben.

Weiters gelten obige Beschränkungen auch für Schäden, die durch einen Probebetrieb entstehen.

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung

Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den unternehmerischen Kunden sowie Verbraucher oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.

Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.

Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche im Falle eines Geräteausfalles, den damit verbundenen Einnahmeverlusten, sowie jeglichen Verletzungen an Tieren, die nicht kausal mit dem Gerät in Verbindung stehen.

Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüche schad- und klaglos zu halten.

Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

Wir wie ebenso der unternehmerische Kunde verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

Allgemeines:

Es gilt österreichisches Recht.

Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen

Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens Rosensteiner GmbH, Hermesstraße 2b, A-4595 Waldneukirchen

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.